BT-29 - Kennung des Verkäufers
Dem Verkäufer zugewiesene Kennung, gegebenenfalls ergänzt durch eine Schema-Kennung.
BT-29 - Kennung des Verkäufers
Dem Verkäufer zugewiesene Kennung, gegebenenfalls ergänzt durch eine Schema-Kennung.
Definition
Dem Verkäufer zugewiesene Kennung, gegebenenfalls ergänzt durch eine Schema-Kennung.
Syntax-Zuordnung
Wo dieser Begriff in jeder der drei EN-16931-Syntaxen vorkommt.
| Syntax | Pfad |
|---|---|
| UBL 2.1 | cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyIdentification/cbc:ID |
| UN/CEFACT CII | ram:SellerTradeParty/ram:ID |
| Factur-X / ZUGFeRD | Factur-X-Profil: EN 16931 |
Das niedrigste Factur-X-/ZUGFeRD-Profil, in dem dieser Begriff verfügbar ist.
Validierungsregeln für diesen Begriff
Die EN-16931-/Peppol-/XRechnung-Regeln, die diesen Begriff referenzieren.
Rechnung mit diesem Begriff validieren
Dieser Begriff ist durch EN 16931 definiert. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator:
Verwandte Begriffe
BT-27Name des VerkäufersBT-28Handelsname des VerkäufersBT-30Rechtliche Registrierungskennung des VerkäufersBT-31Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des VerkäufersBT-32Steuerliche Registrierungskennung des VerkäufersBT-33Zusätzliche rechtliche Informationen des VerkäufersBT-34Elektronische Adresse des Verkäufers
Quelle: CEN EN 16931-1 + CEN/TS 16931-3-2 (UBL) & -3-3 (CII) · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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