ValidateFin

BT-30 - Rechtliche Registrierungskennung des Verkäufers

Von einer amtlichen Registerstelle vergebene Kennung, die den Verkäufer als juristische oder natürliche Person identifiziert.

BT-30 - Rechtliche Registrierungskennung des Verkäufers

Von einer amtlichen Registerstelle vergebene Kennung, die den Verkäufer als juristische oder natürliche Person identifiziert.

Geschäftsbegriff BG-4Kardinalität: 0..1Datentyp: IdentifierFactur-X: MINIMUM

Definition

Von einer amtlichen Registerstelle vergebene Kennung, die den Verkäufer als juristische oder natürliche Person identifiziert.

Syntax-Zuordnung

Wo dieser Begriff in jeder der drei EN-16931-Syntaxen vorkommt.

SyntaxPfad
UBL 2.1cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyLegalEntity/cbc:CompanyID
UN/CEFACT CIIram:SellerTradeParty/ram:SpecifiedLegalOrganization/ram:ID
Factur-X / ZUGFeRDFactur-X-Profil: MINIMUM

Das niedrigste Factur-X-/ZUGFeRD-Profil, in dem dieser Begriff verfügbar ist.

Validierungsregeln für diesen Begriff

Die EN-16931-/Peppol-/XRechnung-Regeln, die diesen Begriff referenzieren.

Rechnung mit diesem Begriff validieren

Dieser Begriff ist durch EN 16931 definiert. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator:

Verwandte Begriffe

Quelle: CEN EN 16931-1 + CEN/TS 16931-3-2 (UBL) & -3-3 (CII) · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

Alle Geschäftsbegriffe