BR-CO-26 - Der Verkäufer muss identifizierbar sein
Damit der Käufer den Lieferanten identifizieren kann, muss die Verkäuferkennung (BT-29), die rechtliche Registernummer (BT-30) und/oder die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.
BR-CO-26 - Der Verkäufer muss identifizierbar sein
Damit der Käufer den Lieferanten identifizieren kann, muss die Verkäuferkennung (BT-29), die rechtliche Registernummer (BT-30) und/oder die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.
Was diese Regel prüft
Damit der Käufer den Lieferanten identifizieren kann, muss die Verkäuferkennung (BT-29), die rechtliche Registernummer (BT-30) und/oder die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.
So beheben Sie es
Geben Sie mindestens eine der BT-29, BT-30 oder BT-31 für den Verkäufer an.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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