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BR-CO-26 - Der Verkäufer muss identifizierbar sein

Damit der Käufer den Lieferanten identifizieren kann, muss die Verkäuferkennung (BT-29), die rechtliche Registernummer (BT-30) und/oder die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.

BR-CO-26 - Der Verkäufer muss identifizierbar sein

Damit der Käufer den Lieferanten identifizieren kann, muss die Verkäuferkennung (BT-29), die rechtliche Registernummer (BT-30) und/oder die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.

PflichtfelderEN 16931BT-29 Fehler

Was diese Regel prüft

Damit der Käufer den Lieferanten identifizieren kann, muss die Verkäuferkennung (BT-29), die rechtliche Registernummer (BT-30) und/oder die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.

So beheben Sie es

Geben Sie mindestens eine der BT-29, BT-30 oder BT-31 für den Verkäufer an.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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