BR-IC-03 - Innergemeinschaftlich (Nachlass): USt-IdNr. von Verkäufer & Käufer erforderlich
Eine Rechnung mit einem Nachlass auf Dokumentebene „innergemeinschaftliche Lieferung" (BT-95) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) enthalten.
BR-IC-03 - Innergemeinschaftlich (Nachlass): USt-IdNr. von Verkäufer & Käufer erforderlich
Eine Rechnung mit einem Nachlass auf Dokumentebene „innergemeinschaftliche Lieferung" (BT-95) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) enthalten.
Was diese Regel prüft
Eine Rechnung mit einem Nachlass auf Dokumentebene „innergemeinschaftliche Lieferung" (BT-95) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) enthalten.
So beheben Sie es
Fügen Sie die USt-IdNr. des Verkäufers und die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) hinzu.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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