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BR-IC-02 - Innergemeinschaftlich: USt-IdNr. von Verkäufer & Käufer erforderlich

Eine Rechnung mit einer Position „innergemeinschaftliche Lieferung" (BT-151) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) enthalten.

BR-IC-02 - Innergemeinschaftlich: USt-IdNr. von Verkäufer & Käufer erforderlich

Eine Rechnung mit einer Position „innergemeinschaftliche Lieferung" (BT-151) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) enthalten.

USt - innergemeinschaftlichEN 16931BT-48 Fehler

Was diese Regel prüft

Eine Rechnung mit einer Position „innergemeinschaftliche Lieferung" (BT-151) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) enthalten.

So beheben Sie es

Fügen Sie die USt-IdNr. des Verkäufers und die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) hinzu.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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