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BR-AE-04 - Reverse Charge (Gebühr): Steuer-IDs von Verkäufer & Käufer erforderlich

Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Reverse Charge" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder Steuernummer (BT-32) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) und/oder dessen rechtliche Registernummer (BT-47) enthalten.

BR-AE-04 - Reverse Charge (Gebühr): Steuer-IDs von Verkäufer & Käufer erforderlich

Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Reverse Charge" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder Steuernummer (BT-32) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) und/oder dessen rechtliche Registernummer (BT-47) enthalten.

USt - Reverse ChargeEN 16931BT-102 Fehler

Was diese Regel prüft

Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Reverse Charge" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder Steuernummer (BT-32) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) und/oder dessen rechtliche Registernummer (BT-47) enthalten.

So beheben Sie es

Fügen Sie die Steuer-ID des Verkäufers und die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) hinzu.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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