BR-AE-02 - Reverse Charge: Steuer-IDs von Verkäufer & Käufer erforderlich
Eine Rechnung mit einer Position „Reverse Charge" (BT-151) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder Steuernummer (BT-32) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) und/oder dessen rechtliche Registernummer (BT-47) enthalten.
BR-AE-02 - Reverse Charge: Steuer-IDs von Verkäufer & Käufer erforderlich
Eine Rechnung mit einer Position „Reverse Charge" (BT-151) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder Steuernummer (BT-32) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) und/oder dessen rechtliche Registernummer (BT-47) enthalten.
Was diese Regel prüft
Eine Rechnung mit einer Position „Reverse Charge" (BT-151) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder Steuernummer (BT-32) sowie die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) und/oder dessen rechtliche Registernummer (BT-47) enthalten.
So beheben Sie es
Fügen Sie die Steuer-ID des Verkäufers und die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) hinzu.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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