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Rumänien - E-Rechnungspflicht

B2B verpflichtend seit 1. Juli 2024

Rumänien hat die B2B-E-Rechnung am 1. Juli 2024 verpflichtend gemacht, nach einer im Januar 2024 gestarteten E-Reporting-Phase; B2C folgte am 1. Januar 2025. Rechnungen werden als XML nach der RO_CIUS-Spezifikation (UBL 2.1 oder CII, EN 16931-konform) ausgestellt und über die nationale Plattform RO e-Factura via das ANAF-SPV abgewickelt. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Rechnungen innerhalb von 5 Werktagen übermittelt werden.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

VerpflichtendIn Kraft seit 2024-07-01

B2G

VerpflichtendIn Kraft seit 2022-07-01

E-Reporting

VerpflichtendIn Kraft seit 2024-01-01

Einführungsplan

  1. 2024-01-01B2BReporting of all B2B invoices to RO e-Factura within 5 days
  2. 2024-07-01B2BFull obligation — only invoices sent through RO e-Factura are legally valid

Formate

RO_CIUSUBL 2.1CIIEN 16931

Modell

Clearance — die Steuerbehörde erhält (und gibt frei) die Rechnung selbst

Netzwerk

RO e-Factura (SPV / ANAF)

Nationale Spezifikation

RO_CIUS

Rechtsgrundlage

OUG nr. 120/2021 · Legea nr. 296/2023 · OUG nr. 69/2024

Offizielle Quellen

  • mfinante.gov.roRO e-Factura B2B phases 01/01/2024 (reporting) and 01/07/2024 (full validity); OUG 120/2021, Legea 296/2023
  • static.anaf.roOUG 69/2024 — B2C mandatory from 01/01/2025

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

Ein vollständiges Clearance-Regime: Seit dem 1. Juli 2024 sind nur über RO e-Factura (SPV/ANAF) freigegebene Rechnungen im B2B rechtsgültig, B2C kam am 1. Januar 2025 hinzu.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Rumänien verpflichtend?

Status in Rumänien: B2B verpflichtend seit 1. Juli 2024. Rumänien hat die B2B-E-Rechnung am 1. Juli 2024 verpflichtend gemacht, nach einer im Januar 2024 gestarteten E-Reporting-Phase; B2C folgte am 1. Januar 2025. Rechnungen werden als XML nach der RO_CIUS-Spezifikation (UBL 2.1 oder CII, EN 16931-konform) ausgestellt und über die nationale Plattform RO e-Factura via das ANAF-SPV abgewickelt. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Rechnungen innerhalb von 5 Werktagen übermittelt werden.

Welche E-Rechnungsformate werden in Rumänien akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Rumänien sind: RO_CIUS, UBL 2.1, CII, EN 16931. Sie werden über RO e-Factura (SPV / ANAF) ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Rumänien konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Rumänien bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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