BT-90 - Von der Bank vergebene Gläubiger-Identifikationsnummer
Eine von der Bank des Zahlungsempfängers vergebene eindeutige Bankreferenzkennung des Zahlungsempfängers oder Verkäufers.
BT-90 - Von der Bank vergebene Gläubiger-Identifikationsnummer
Eine von der Bank des Zahlungsempfängers vergebene eindeutige Bankreferenzkennung des Zahlungsempfängers oder Verkäufers.
Definition
Eine von der Bank des Zahlungsempfängers vergebene eindeutige Bankreferenzkennung des Zahlungsempfängers oder Verkäufers.
Syntax-Zuordnung
Wo dieser Begriff in jeder der drei EN-16931-Syntaxen vorkommt.
| Syntax | Pfad |
|---|---|
| UBL 2.1 | cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyIdentification/cbc:ID (schemeID="SEPA") |
| UN/CEFACT CII | ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:CreditorReferenceID |
| Factur-X / ZUGFeRD | Factur-X-Profil: BASIC WL |
Das niedrigste Factur-X-/ZUGFeRD-Profil, in dem dieser Begriff verfügbar ist.
Validierungsregeln für diesen Begriff
Die EN-16931-/Peppol-/XRechnung-Regeln, die diesen Begriff referenzieren.
Rechnung mit diesem Begriff validieren
Dieser Begriff ist durch EN 16931 definiert. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator:
Verwandte Begriffe
Quelle: CEN EN 16931-1 + CEN/TS 16931-3-2 (UBL) & -3-3 (CII) · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
Alle Geschäftsbegriffe