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BT-61 - Rechtliche Registrierungskennung des Zahlungsempfängers

Von einem offiziellen Register vergebene Kennung, die den Zahlungsempfänger als juristische oder natürliche Person ausweist.

BT-61 - Rechtliche Registrierungskennung des Zahlungsempfängers

Von einem offiziellen Register vergebene Kennung, die den Zahlungsempfänger als juristische oder natürliche Person ausweist.

Geschäftsbegriff BG-10Kardinalität: 0..1Datentyp: IdentifierFactur-X: BASIC WL

Definition

Von einem offiziellen Register vergebene Kennung, die den Zahlungsempfänger als juristische oder natürliche Person ausweist.

Syntax-Zuordnung

Wo dieser Begriff in jeder der drei EN-16931-Syntaxen vorkommt.

SyntaxPfad
UBL 2.1cac:PayeeParty/cac:PartyLegalEntity/cbc:CompanyID
UN/CEFACT CIIram:PayeeTradeParty/ram:SpecifiedLegalOrganization/ram:ID
Factur-X / ZUGFeRDFactur-X-Profil: BASIC WL

Das niedrigste Factur-X-/ZUGFeRD-Profil, in dem dieser Begriff verfügbar ist.

Rechnung mit diesem Begriff validieren

Dieser Begriff ist durch EN 16931 definiert. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator:

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Quelle: CEN EN 16931-1 + CEN/TS 16931-3-2 (UBL) & -3-3 (CII) · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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