BT-61 - Rechtliche Registrierungskennung des Zahlungsempfängers
Von einem offiziellen Register vergebene Kennung, die den Zahlungsempfänger als juristische oder natürliche Person ausweist.
BT-61 - Rechtliche Registrierungskennung des Zahlungsempfängers
Von einem offiziellen Register vergebene Kennung, die den Zahlungsempfänger als juristische oder natürliche Person ausweist.
Definition
Von einem offiziellen Register vergebene Kennung, die den Zahlungsempfänger als juristische oder natürliche Person ausweist.
Syntax-Zuordnung
Wo dieser Begriff in jeder der drei EN-16931-Syntaxen vorkommt.
| Syntax | Pfad |
|---|---|
| UBL 2.1 | cac:PayeeParty/cac:PartyLegalEntity/cbc:CompanyID |
| UN/CEFACT CII | ram:PayeeTradeParty/ram:SpecifiedLegalOrganization/ram:ID |
| Factur-X / ZUGFeRD | Factur-X-Profil: BASIC WL |
Das niedrigste Factur-X-/ZUGFeRD-Profil, in dem dieser Begriff verfügbar ist.
Rechnung mit diesem Begriff validieren
Dieser Begriff ist durch EN 16931 definiert. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator:
Verwandte Begriffe
Quelle: CEN EN 16931-1 + CEN/TS 16931-3-2 (UBL) & -3-3 (CII) · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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