BT-52 - Stadt des Käufers
Der gebräuchliche Name der Stadt, Gemeinde oder Ortschaft, in der sich die Anschrift des Käufers befindet.
BT-52 - Stadt des Käufers
Der gebräuchliche Name der Stadt, Gemeinde oder Ortschaft, in der sich die Anschrift des Käufers befindet.
Definition
Der gebräuchliche Name der Stadt, Gemeinde oder Ortschaft, in der sich die Anschrift des Käufers befindet.
Syntax-Zuordnung
Wo dieser Begriff in jeder der drei EN-16931-Syntaxen vorkommt.
| Syntax | Pfad |
|---|---|
| UBL 2.1 | cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cbc:CityName |
| UN/CEFACT CII | ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CityName |
| Factur-X / ZUGFeRD | Factur-X-Profil: BASIC WL |
Das niedrigste Factur-X-/ZUGFeRD-Profil, in dem dieser Begriff verfügbar ist.
Validierungsregeln für diesen Begriff
Die EN-16931-/Peppol-/XRechnung-Regeln, die diesen Begriff referenzieren.
Rechnung mit diesem Begriff validieren
Dieser Begriff ist durch EN 16931 definiert. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator:
Verwandte Begriffe
Quelle: CEN EN 16931-1 + CEN/TS 16931-3-2 (UBL) & -3-3 (CII) · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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