BT-37 - Stadt des Verkäufers
Gebräuchlicher Name der Stadt, Gemeinde oder des Ortes, in der bzw. dem sich die Anschrift des Verkäufers befindet.
BT-37 - Stadt des Verkäufers
Gebräuchlicher Name der Stadt, Gemeinde oder des Ortes, in der bzw. dem sich die Anschrift des Verkäufers befindet.
Definition
Gebräuchlicher Name der Stadt, Gemeinde oder des Ortes, in der bzw. dem sich die Anschrift des Verkäufers befindet.
Syntax-Zuordnung
Wo dieser Begriff in jeder der drei EN-16931-Syntaxen vorkommt.
| Syntax | Pfad |
|---|---|
| UBL 2.1 | cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cbc:CityName |
| UN/CEFACT CII | ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CityName |
| Factur-X / ZUGFeRD | Factur-X-Profil: BASIC WL |
Das niedrigste Factur-X-/ZUGFeRD-Profil, in dem dieser Begriff verfügbar ist.
Validierungsregeln für diesen Begriff
Die EN-16931-/Peppol-/XRechnung-Regeln, die diesen Begriff referenzieren.
Rechnung mit diesem Begriff validieren
Dieser Begriff ist durch EN 16931 definiert. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator:
Verwandte Begriffe
Quelle: CEN EN 16931-1 + CEN/TS 16931-3-2 (UBL) & -3-3 (CII) · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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