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PEPPOL-EN16931-R110 - Der Positionszeitraum muss im Rechnungszeitraum beginnen

Sind sowohl ein Dokumentzeitraum als auch ein Positionszeitraum angegeben, muss das Startdatum des Positionszeitraums (BT-134) innerhalb des durch BT-73 und BT-74 begrenzten Abrechnungszeitraums liegen.

PEPPOL-EN16931-R110 - Der Positionszeitraum muss im Rechnungszeitraum beginnen

Sind sowohl ein Dokumentzeitraum als auch ein Positionszeitraum angegeben, muss das Startdatum des Positionszeitraums (BT-134) innerhalb des durch BT-73 und BT-74 begrenzten Abrechnungszeitraums liegen. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.

RechnungspositionenPeppol BIS 3.0BT-134 Fehler
Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.

Was diese Regel prüft

Sind sowohl ein Dokumentzeitraum als auch ein Positionszeitraum angegeben, muss das Startdatum des Positionszeitraums (BT-134) innerhalb des durch BT-73 und BT-74 begrenzten Abrechnungszeitraums liegen.

So beheben Sie es

Korrigieren Sie cac:InvoiceLine/cac:InvoicePeriod/cbc:StartDate oder erweitern Sie das cac:InvoicePeriod auf Dokumentebene.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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