PEPPOL-EN16931-R110 - Der Positionszeitraum muss im Rechnungszeitraum beginnen
Sind sowohl ein Dokumentzeitraum als auch ein Positionszeitraum angegeben, muss das Startdatum des Positionszeitraums (BT-134) innerhalb des durch BT-73 und BT-74 begrenzten Abrechnungszeitraums liegen.
PEPPOL-EN16931-R110 - Der Positionszeitraum muss im Rechnungszeitraum beginnen
Sind sowohl ein Dokumentzeitraum als auch ein Positionszeitraum angegeben, muss das Startdatum des Positionszeitraums (BT-134) innerhalb des durch BT-73 und BT-74 begrenzten Abrechnungszeitraums liegen. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.
Was diese Regel prüft
Sind sowohl ein Dokumentzeitraum als auch ein Positionszeitraum angegeben, muss das Startdatum des Positionszeitraums (BT-134) innerhalb des durch BT-73 und BT-74 begrenzten Abrechnungszeitraums liegen.
So beheben Sie es
Korrigieren Sie cac:InvoiceLine/cac:InvoicePeriod/cbc:StartDate oder erweitern Sie das cac:InvoicePeriod auf Dokumentebene.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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