PEPPOL-EN16931-R100 - Nur eine Kennung des abgerechneten Objekts je Position
Eine Rechnungsposition darf nur ein abgerechnetes Objekt referenzieren (BT-128), etwa ein Abonnement oder eine Zählernummer. Mehrere Referenzen in derselben Position sind nicht interpretierbar.
PEPPOL-EN16931-R100 - Nur eine Kennung des abgerechneten Objekts je Position
Eine Rechnungsposition darf nur ein abgerechnetes Objekt referenzieren (BT-128), etwa ein Abonnement oder eine Zählernummer. Mehrere Referenzen in derselben Position sind nicht interpretierbar. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.
Was diese Regel prüft
Eine Rechnungsposition darf nur ein abgerechnetes Objekt referenzieren (BT-128), etwa ein Abonnement oder eine Zählernummer. Mehrere Referenzen in derselben Position sind nicht interpretierbar.
So beheben Sie es
Behalten Sie in der cac:InvoiceLine ein einziges cac:DocumentReference und entfernen Sie die übrigen.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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