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PEPPOL-EN16931-R061 - Eine Lastschrift erfordert eine Mandatsreferenz

Wenn das Zahlungsmittel eine Lastschrift ankündigt, muss der Käufer den Einzug einem unterzeichneten Mandat zuordnen können. Die Mandatsreferenz (BT-89) ist daher verpflichtend.

PEPPOL-EN16931-R061 - Eine Lastschrift erfordert eine Mandatsreferenz

Wenn das Zahlungsmittel eine Lastschrift ankündigt, muss der Käufer den Einzug einem unterzeichneten Mandat zuordnen können. Die Mandatsreferenz (BT-89) ist daher verpflichtend. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.

ZahlungPeppol BIS 3.0BT-89 Fehler
Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.

Was diese Regel prüft

Wenn das Zahlungsmittel eine Lastschrift ankündigt, muss der Käufer den Einzug einem unterzeichneten Mandat zuordnen können. Die Mandatsreferenz (BT-89) ist daher verpflichtend.

So beheben Sie es

Fügen Sie in cac:PaymentMeans das Element cac:PaymentMandate/cbc:ID mit der Mandatskennung hinzu oder ändern Sie den Zahlungsmittelcode.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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