PEPPOL-EN16931-R061 - Eine Lastschrift erfordert eine Mandatsreferenz
Wenn das Zahlungsmittel eine Lastschrift ankündigt, muss der Käufer den Einzug einem unterzeichneten Mandat zuordnen können. Die Mandatsreferenz (BT-89) ist daher verpflichtend.
PEPPOL-EN16931-R061 - Eine Lastschrift erfordert eine Mandatsreferenz
Wenn das Zahlungsmittel eine Lastschrift ankündigt, muss der Käufer den Einzug einem unterzeichneten Mandat zuordnen können. Die Mandatsreferenz (BT-89) ist daher verpflichtend. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.
Was diese Regel prüft
Wenn das Zahlungsmittel eine Lastschrift ankündigt, muss der Käufer den Einzug einem unterzeichneten Mandat zuordnen können. Die Mandatsreferenz (BT-89) ist daher verpflichtend.
So beheben Sie es
Fügen Sie in cac:PaymentMeans das Element cac:PaymentMandate/cbc:ID mit der Mandatskennung hinzu oder ändern Sie den Zahlungsmittelcode.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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