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PEPPOL-EN16931-R020 - Die elektronische Adresse des Verkäufers ist Pflicht

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) identifiziert den Absender im Netzwerk und ermöglicht dem Käufer eine Antwort, etwa eine Message Level Response. Peppol verlangt sie in jedem Dokument.

PEPPOL-EN16931-R020 - Die elektronische Adresse des Verkäufers ist Pflicht

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) identifiziert den Absender im Netzwerk und ermöglicht dem Käufer eine Antwort, etwa eine Message Level Response. Peppol verlangt sie in jedem Dokument. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.

PflichtfelderPeppol BIS 3.0BT-34 Fehler
Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.

Was diese Regel prüft

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) identifiziert den Absender im Netzwerk und ermöglicht dem Käufer eine Antwort, etwa eine Message Level Response. Peppol verlangt sie in jedem Dokument.

So beheben Sie es

Fügen Sie cbc:EndpointID in cac:AccountingSupplierParty/cac:Party ein und setzen Sie das Attribut schemeID auf den passenden EAS-Code.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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