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PEPPOL-EN16931-R010 - Die elektronische Adresse des Käufers ist Pflicht

Über die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) leitet das Netzwerk das Dokument an den richtigen Empfänger. Peppol macht sie verbindlich, obwohl EN 16931 sie optional lässt.

PEPPOL-EN16931-R010 - Die elektronische Adresse des Käufers ist Pflicht

Über die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) leitet das Netzwerk das Dokument an den richtigen Empfänger. Peppol macht sie verbindlich, obwohl EN 16931 sie optional lässt. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.

PflichtfelderPeppol BIS 3.0BT-49 Fehler
Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.

Was diese Regel prüft

Über die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) leitet das Netzwerk das Dokument an den richtigen Empfänger. Peppol macht sie verbindlich, obwohl EN 16931 sie optional lässt.

So beheben Sie es

Fügen Sie cbc:EndpointID in cac:AccountingCustomerParty/cac:Party ein und setzen Sie das Attribut schemeID auf den passenden EAS-Code.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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