PEPPOL-EN16931-R010 - Die elektronische Adresse des Käufers ist Pflicht
Über die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) leitet das Netzwerk das Dokument an den richtigen Empfänger. Peppol macht sie verbindlich, obwohl EN 16931 sie optional lässt.
PEPPOL-EN16931-R010 - Die elektronische Adresse des Käufers ist Pflicht
Über die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) leitet das Netzwerk das Dokument an den richtigen Empfänger. Peppol macht sie verbindlich, obwohl EN 16931 sie optional lässt. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.
Was diese Regel prüft
Über die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) leitet das Netzwerk das Dokument an den richtigen Empfänger. Peppol macht sie verbindlich, obwohl EN 16931 sie optional lässt.
So beheben Sie es
Fügen Sie cbc:EndpointID in cac:AccountingCustomerParty/cac:Party ein und setzen Sie das Attribut schemeID auf den passenden EAS-Code.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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