PEPPOL-EN16931-R005 - Die Steuerwährung muss von der Rechnungswährung abweichen
Die Währung der Umsatzsteuerverbuchung (BT-6) dient allein dazu, den Steuerbetrag in einer zweiten Währung anzugeben. Wird sie angegeben, muss sie von der Rechnungswährung (BT-5) abweichen, sonst ist sie ohne Aussage.
PEPPOL-EN16931-R005 - Die Steuerwährung muss von der Rechnungswährung abweichen
Die Währung der Umsatzsteuerverbuchung (BT-6) dient allein dazu, den Steuerbetrag in einer zweiten Währung anzugeben. Wird sie angegeben, muss sie von der Rechnungswährung (BT-5) abweichen, sonst ist sie ohne Aussage. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.
Was diese Regel prüft
Die Währung der Umsatzsteuerverbuchung (BT-6) dient allein dazu, den Steuerbetrag in einer zweiten Währung anzugeben. Wird sie angegeben, muss sie von der Rechnungswährung (BT-5) abweichen, sonst ist sie ohne Aussage.
So beheben Sie es
Entfernen Sie cbc:TaxCurrencyCode, wenn er cbc:DocumentCurrencyCode wiederholt, oder setzen Sie ihn auf die tatsächliche Meldewährung.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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