PEPPOL-EN16931-P0112 - Die Codes 326 und 384 sind dem deutschen Verkehr vorbehalten
Die Rechnungsartcodes 326 (Teilrechnung) und 384 (Rechnungskorrektur) dürfen nur verwendet werden, wenn Verkäufer und Käufer laut ihren Ländercodes beide in Deutschland ansässig sind.
PEPPOL-EN16931-P0112 - Die Codes 326 und 384 sind dem deutschen Verkehr vorbehalten
Die Rechnungsartcodes 326 (Teilrechnung) und 384 (Rechnungskorrektur) dürfen nur verwendet werden, wenn Verkäufer und Käufer laut ihren Ländercodes beide in Deutschland ansässig sind. Dies ist eine Peppol-BIS-Billing-3.0-Regel. Sie gilt zusätzlich zum EN-16931-Kern, für über das Peppol-Netzwerk ausgetauschte Rechnungen.
Was diese Regel prüft
Die Rechnungsartcodes 326 (Teilrechnung) und 384 (Rechnungskorrektur) dürfen nur verwendet werden, wenn Verkäufer und Käufer laut ihren Ländercodes beide in Deutschland ansässig sind.
So beheben Sie es
Verwenden Sie in cbc:InvoiceTypeCode einen anderen Wert, etwa 380, oder stellen Sie sicher, dass cac:Country/cbc:IdentificationCode für beide Parteien DE lautet.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: OpenPeppol BIS Billing 3.0 · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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