BR-O-08 - Nicht steuerbarer Steuerbetrag muss den Positionen entsprechen
Für die USt-Aufschlüsselung (BG-23) der Kategorie „nicht steuerbar" (O) muss der steuerpflichtige Betrag der Kategorie (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Positionen, Nachlässe und Zuschläge dieser Kategorie sein.
BR-O-08 - Nicht steuerbarer Steuerbetrag muss den Positionen entsprechen
Für die USt-Aufschlüsselung (BG-23) der Kategorie „nicht steuerbar" (O) muss der steuerpflichtige Betrag der Kategorie (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Positionen, Nachlässe und Zuschläge dieser Kategorie sein.
Was diese Regel prüft
Für die USt-Aufschlüsselung (BG-23) der Kategorie „nicht steuerbar" (O) muss der steuerpflichtige Betrag der Kategorie (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Positionen, Nachlässe und Zuschläge dieser Kategorie sein.
So beheben Sie es
Berechnen Sie BT-116 neu, sodass er der Summe der Netto-Positionsbeträge, Nachlässe und Zuschläge der Kategorie „nicht steuerbar" (O) entspricht.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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