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BR-O-08 - Nicht steuerbarer Steuerbetrag muss den Positionen entsprechen

Für die USt-Aufschlüsselung (BG-23) der Kategorie „nicht steuerbar" (O) muss der steuerpflichtige Betrag der Kategorie (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Positionen, Nachlässe und Zuschläge dieser Kategorie sein.

BR-O-08 - Nicht steuerbarer Steuerbetrag muss den Positionen entsprechen

Für die USt-Aufschlüsselung (BG-23) der Kategorie „nicht steuerbar" (O) muss der steuerpflichtige Betrag der Kategorie (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Positionen, Nachlässe und Zuschläge dieser Kategorie sein.

USt - nicht steuerbarEN 16931BT-116 Fehler

Was diese Regel prüft

Für die USt-Aufschlüsselung (BG-23) der Kategorie „nicht steuerbar" (O) muss der steuerpflichtige Betrag der Kategorie (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Positionen, Nachlässe und Zuschläge dieser Kategorie sein.

So beheben Sie es

Berechnen Sie BT-116 neu, sodass er der Summe der Netto-Positionsbeträge, Nachlässe und Zuschläge der Kategorie „nicht steuerbar" (O) entspricht.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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