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BR-G-04 - Ausfuhr aus der EU (Gebühr): Steuer-ID des Verkäufers erforderlich

Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Ausfuhr aus der EU" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) enthalten.

BR-G-04 - Ausfuhr aus der EU (Gebühr): Steuer-ID des Verkäufers erforderlich

Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Ausfuhr aus der EU" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) enthalten.

USt - Ausfuhr aus der EUEN 16931BT-102 Fehler

Was diese Regel prüft

Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Ausfuhr aus der EU" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) enthalten.

So beheben Sie es

Fügen Sie die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder eine gleichwertige Steuernummer hinzu.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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