BR-G-04 - Ausfuhr aus der EU (Gebühr): Steuer-ID des Verkäufers erforderlich
Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Ausfuhr aus der EU" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) enthalten.
BR-G-04 - Ausfuhr aus der EU (Gebühr): Steuer-ID des Verkäufers erforderlich
Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Ausfuhr aus der EU" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) enthalten.
Was diese Regel prüft
Eine Rechnung mit einer Gebühr auf Dokumentebene „Ausfuhr aus der EU" (BT-102) muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) enthalten.
So beheben Sie es
Fügen Sie die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder eine gleichwertige Steuernummer hinzu.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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