BR-DE-4 - Pflicht: Postleitzahl des Verkäufers (BT-38)
XRechnung verlangt, dass das Element BT-38 (Postleitzahl des Verkäufers) übermittelt wird.
BR-DE-4 - Pflicht: Postleitzahl des Verkäufers (BT-38)
XRechnung verlangt, dass das Element BT-38 (Postleitzahl des Verkäufers) übermittelt wird. Dies ist eine XRechnung-Regel (deutsche KoSIT-CIUS). Sie gilt zusätzlich zu EN 16931 und Peppol und ist für die B2G-Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend.
Dies ist eine XRechnung-Regel (deutsche KoSIT-CIUS). Sie gilt zusätzlich zu EN 16931 und Peppol und ist für die B2G-Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend.
Was diese Regel prüft
XRechnung verlangt, dass das Element BT-38 (Postleitzahl des Verkäufers) übermittelt wird.
So beheben Sie es
Ergänzen Sie das Element BT-38 (Postleitzahl des Verkäufers) in der Rechnung.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: KoSIT XRechnung · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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