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BR-DE-4 - Pflicht: Postleitzahl des Verkäufers (BT-38)

XRechnung verlangt, dass das Element BT-38 (Postleitzahl des Verkäufers) übermittelt wird.

BR-DE-4 - Pflicht: Postleitzahl des Verkäufers (BT-38)

XRechnung verlangt, dass das Element BT-38 (Postleitzahl des Verkäufers) übermittelt wird. Dies ist eine XRechnung-Regel (deutsche KoSIT-CIUS). Sie gilt zusätzlich zu EN 16931 und Peppol und ist für die B2G-Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend.

PflichtfelderXRechnungBT-38 Fehler
Dies ist eine XRechnung-Regel (deutsche KoSIT-CIUS). Sie gilt zusätzlich zu EN 16931 und Peppol und ist für die B2G-Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend.

Was diese Regel prüft

XRechnung verlangt, dass das Element BT-38 (Postleitzahl des Verkäufers) übermittelt wird.

So beheben Sie es

Ergänzen Sie das Element BT-38 (Postleitzahl des Verkäufers) in der Rechnung.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

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Quelle: KoSIT XRechnung · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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