BR-DE-16 - Steuerliche Identifikation des Verkäufers erforderlich
Werden die Steuerkategorie-Codes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet, muss mindestens eines der Elemente BT-31 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), BT-32 (Steuernummer) oder BG-11 (Steuervertreter des Verkäufers) übermittelt werden.
BR-DE-16 - Steuerliche Identifikation des Verkäufers erforderlich
Werden die Steuerkategorie-Codes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet, muss mindestens eines der Elemente BT-31 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), BT-32 (Steuernummer) oder BG-11 (Steuervertreter des Verkäufers) übermittelt werden. Dies ist eine XRechnung-Regel (deutsche KoSIT-CIUS). Sie gilt zusätzlich zu EN 16931 und Peppol und ist für die B2G-Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend.
Was diese Regel prüft
Werden die Steuerkategorie-Codes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet, muss mindestens eines der Elemente BT-31 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), BT-32 (Steuernummer) oder BG-11 (Steuervertreter des Verkäufers) übermittelt werden.
So beheben Sie es
Ergänzen Sie BT-31, BT-32 oder die Gruppe BG-11 in der Rechnung.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: KoSIT XRechnung · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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