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BR-CO-09 - USt-IdNrn. brauchen ein Länderpräfix

Die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), des Steuervertreters (BT-63) und des Käufers (BT-48) muss ein ISO 3166-1 alpha-2-Länderpräfix haben (Griechenland darf EL verwenden).

BR-CO-09 - USt-IdNrn. brauchen ein Länderpräfix

Die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), des Steuervertreters (BT-63) und des Käufers (BT-48) muss ein ISO 3166-1 alpha-2-Länderpräfix haben (Griechenland darf EL verwenden).

PflichtfelderEN 16931BT-31 Fehler

Was diese Regel prüft

Die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), des Steuervertreters (BT-63) und des Käufers (BT-48) muss ein ISO 3166-1 alpha-2-Länderpräfix haben (Griechenland darf EL verwenden).

So beheben Sie es

Stellen Sie jeder USt-IdNr. den Ländercode voran, z. B. DE123456789; für Griechenland EL.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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