BR-CO-09 - USt-IdNrn. brauchen ein Länderpräfix
Die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), des Steuervertreters (BT-63) und des Käufers (BT-48) muss ein ISO 3166-1 alpha-2-Länderpräfix haben (Griechenland darf EL verwenden).
BR-CO-09 - USt-IdNrn. brauchen ein Länderpräfix
Die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), des Steuervertreters (BT-63) und des Käufers (BT-48) muss ein ISO 3166-1 alpha-2-Länderpräfix haben (Griechenland darf EL verwenden).
Was diese Regel prüft
Die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), des Steuervertreters (BT-63) und des Käufers (BT-48) muss ein ISO 3166-1 alpha-2-Länderpräfix haben (Griechenland darf EL verwenden).
So beheben Sie es
Stellen Sie jeder USt-IdNr. den Ländercode voran, z. B. DE123456789; für Griechenland EL.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
Alle Validierungsregeln