BR-AG-04 - IPSI-Gebühr erfordert eine Steuerkennung
Enthält eine Rechnung eine Gebühr auf Dokumentebene (BG-21) mit dem Steuerkategoriecode IPSI (BT-102), muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), seine Steuernummer (BT-32) und/oder die USt-IdNr. seines Steuervertreters (BT-63) angegeben sein.
BR-AG-04 - IPSI-Gebühr erfordert eine Steuerkennung
Enthält eine Rechnung eine Gebühr auf Dokumentebene (BG-21) mit dem Steuerkategoriecode IPSI (BT-102), muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), seine Steuernummer (BT-32) und/oder die USt-IdNr. seines Steuervertreters (BT-63) angegeben sein.
Was diese Regel prüft
Enthält eine Rechnung eine Gebühr auf Dokumentebene (BG-21) mit dem Steuerkategoriecode IPSI (BT-102), muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), seine Steuernummer (BT-32) und/oder die USt-IdNr. seines Steuervertreters (BT-63) angegeben sein.
So beheben Sie es
Geben Sie BT-31, BT-32 oder BT-63 für den Verkäufer an.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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