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BR-AG-04 - IPSI-Gebühr erfordert eine Steuerkennung

Enthält eine Rechnung eine Gebühr auf Dokumentebene (BG-21) mit dem Steuerkategoriecode IPSI (BT-102), muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), seine Steuernummer (BT-32) und/oder die USt-IdNr. seines Steuervertreters (BT-63) angegeben sein.

BR-AG-04 - IPSI-Gebühr erfordert eine Steuerkennung

Enthält eine Rechnung eine Gebühr auf Dokumentebene (BG-21) mit dem Steuerkategoriecode IPSI (BT-102), muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), seine Steuernummer (BT-32) und/oder die USt-IdNr. seines Steuervertreters (BT-63) angegeben sein.

USt-AufschlüsselungEN 16931BT-102 Fehler

Was diese Regel prüft

Enthält eine Rechnung eine Gebühr auf Dokumentebene (BG-21) mit dem Steuerkategoriecode IPSI (BT-102), muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), seine Steuernummer (BT-32) und/oder die USt-IdNr. seines Steuervertreters (BT-63) angegeben sein.

So beheben Sie es

Geben Sie BT-31, BT-32 oder BT-63 für den Verkäufer an.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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