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BR-56 - Steuervertreter braucht eine USt-IdNr.

Jeder Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) muss eine USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) haben.

BR-56 - Steuervertreter braucht eine USt-IdNr.

Jeder Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) muss eine USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) haben.

PflichtfelderEN 16931BT-63 Fehler

Was diese Regel prüft

Jeder Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) muss eine USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) haben.

So beheben Sie es

Fügen Sie die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) mit Länderpräfix hinzu.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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