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BR-20 - Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers ist erforderlich

Ist die Gruppe Postanschrift des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) vorhanden, muss der Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers (BT-69) angegeben werden.

BR-20 - Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers ist erforderlich

Ist die Gruppe Postanschrift des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) vorhanden, muss der Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers (BT-69) angegeben werden.

PflichtfelderEN 16931BT-69 Fehler

Was diese Regel prüft

Ist die Gruppe Postanschrift des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) vorhanden, muss der Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers (BT-69) angegeben werden.

So beheben Sie es

Fügen Sie den Ländercode (BT-69) zur Gruppe Postanschrift des Steuervertreters hinzu.

Gegen diese Regel prüfen

Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:

Verwandte Regeln

Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10

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