BR-20 - Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers ist erforderlich
Ist die Gruppe Postanschrift des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) vorhanden, muss der Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers (BT-69) angegeben werden.
BR-20 - Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers ist erforderlich
Ist die Gruppe Postanschrift des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) vorhanden, muss der Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers (BT-69) angegeben werden.
Was diese Regel prüft
Ist die Gruppe Postanschrift des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) vorhanden, muss der Ländercode des Steuervertreters des Verkäufers (BT-69) angegeben werden.
So beheben Sie es
Fügen Sie den Ländercode (BT-69) zur Gruppe Postanschrift des Steuervertreters hinzu.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
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Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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