BR-17 - Name des Zahlungsempfängers erforderlich
Weicht der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) ab, muss der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) in der Rechnung angegeben werden.
BR-17 - Name des Zahlungsempfängers erforderlich
Weicht der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) ab, muss der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) in der Rechnung angegeben werden.
Was diese Regel prüft
Weicht der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) ab, muss der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) in der Rechnung angegeben werden.
So beheben Sie es
Geben Sie BT-59 an oder entfernen Sie die Gruppe BG-10, wenn der Verkäufer direkt bezahlt wird.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
Alle Validierungsregeln