BR-08 - Postanschrift des Verkäufers ist erforderlich
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten.
BR-08 - Postanschrift des Verkäufers ist erforderlich
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten.
Was diese Regel prüft
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten.
So beheben Sie es
Fügen Sie die PostalAddress-Gruppe des Verkäufers hinzu.
Gegen diese Regel prüfen
Diese Regel gehört zu EN 16931. Prüfen Sie Ihre Rechnung mit dem passenden Validator für Ihr Format:
Verwandte Regeln
Quelle: CEN EN 16931 Schematron · Zuletzt geprüft: 2026-07-10
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