R50 - Einzelstaatliches Recht wirkt sich auf die RCK-Annahme aus (nur RCK)
Das RDFI hat seinen Sitz in einem Bundesstaat, dessen Recht die elektronische Wiedervorlage zurückgegebener Schecks (RCK) nicht erlaubt oder einschränkt, sodass es den RCK-Zahlungsvorgang nicht annehmen kann.
R50 - Einzelstaatliches Recht wirkt sich auf die RCK-Annahme aus (nur RCK)
Das RDFI hat seinen Sitz in einem Bundesstaat, dessen Recht die elektronische Wiedervorlage zurückgegebener Schecks (RCK) nicht erlaubt oder einschränkt, sodass es den RCK-Zahlungsvorgang nicht annehmen kann. Diese Ablehnung ist endgültig: Eine erneute Einreichung derselben Zahlung schlägt wieder fehl — klären Sie zuerst die zugrunde liegende Situation.
Was dieser Code bedeutet
Das RDFI hat seinen Sitz in einem Bundesstaat, dessen Recht die elektronische Wiedervorlage zurückgegebener Schecks (RCK) nicht erlaubt oder einschränkt, sodass es den RCK-Zahlungsvorgang nicht annehmen kann.
Typische Ursachen
- Einzelstaatliches Recht verbietet oder beschränkt RCK-Zahlungsvorgänge
- Dem Empfänger wurde der nach einzelstaatlichem Recht erforderliche RCK-Hinweis nicht erteilt
- RCK in eine Jurisdiktion ausgelöst, in der er nicht zulässig ist
Was zu tun ist
Nur für RCK bestimmter Code. Nicht erneut als RCK senden; ziehen Sie den zurückgegebenen Scheck stattdessen über das Schecksystem ein.
So sieht es in einer ACH-Rückgabe aus
Die Rückgabe kommt als Addenda Record (Typ 99) mit 94 Zeichen Breite. Der Rückgabegrund-Code steht an den Positionen 4-6.
799R50091000010000001 09100001 091000019000001Werkzeuge für diesen Code
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Quelle: Nacha ISO 20022 mapping guide + Federal Reserve ACH Return Reason Report + US Treasury Green Book · Zuletzt geprüft: 2026-07-13
Geprüft anhand von: nacha.org · frbservices.org