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Slowakei - E-Rechnungspflicht

B2B verpflichtend ab 1. Januar 2027

Die Slowakei hat die inländische B2B-E-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 gesetzlich verankert; ab diesem Zeitpunkt werden sowohl die Ausstellung einer elektronischen Rechnung als auch die Nutzung des staatlichen Zustelldienstes (Doručovacia služba) verpflichtend. 2026 ist ein freiwilliges Übergangsjahr: Sie dürfen bereits Rechnungen nach EN 16931 austauschen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die Rechnungen folgen EN 16931 und werden über den staatlichen Dienst und Peppol ausgetauscht.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

Geplant

B2G

Geplant

E-Reporting

Geplant

Einführungsplan

  1. 2027-01-01B2BDomestic B2B e-invoice issuance mandatory; state delivery service (Doručovacia služba) mandatory
  2. 2027-01-01B2GB2G issuance mandatory under the eFaktúra scheme
  3. 2027-01-01E-ReportingInvoice-data transmission to the tax administration

Formate

EN 16931UBL

Modell

Dezentral — akkreditierte Dienstleister leiten Rechnungen weiter (4/5-Corner, Peppol)

Netzwerk

Doručovacia služba + Peppol

Nationale Spezifikation

Nicht zutreffend

Rechtsgrundlage

Novela zákona o DPH č. 385/2025 Z. z., § 85o · § 76a

Offizielle Quellen

  • www.financnasprava.skeFaktúra portal; B2B & B2G obligation 2027, voluntary 2026, law 385/2025 Z.z. (§85o)

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

Ein inländisches B2B- und B2G-Mandat ist für den 1. Januar 2027 beschlossen (Gesetz 385/2025), über den staatlichen Zustelldienst Doručovacia služba; 2026 ist eine freiwillige Vorlaufphase.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Slowakei verpflichtend?

Status in Slowakei: B2B verpflichtend ab 1. Januar 2027. Die Slowakei hat die inländische B2B-E-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 gesetzlich verankert; ab diesem Zeitpunkt werden sowohl die Ausstellung einer elektronischen Rechnung als auch die Nutzung des staatlichen Zustelldienstes (Doručovacia služba) verpflichtend. 2026 ist ein freiwilliges Übergangsjahr: Sie dürfen bereits Rechnungen nach EN 16931 austauschen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die Rechnungen folgen EN 16931 und werden über den staatlichen Dienst und Peppol ausgetauscht.

Welche E-Rechnungsformate werden in Slowakei akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Slowakei sind: EN 16931, UBL. Sie werden über Doručovacia služba + Peppol ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Slowakei konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Slowakei bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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