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Norwegen - E-Rechnungspflicht

B2B-Ausstellung verpflichtend ab 1. Januar 2027

Norwegen konsultiert nicht mehr bloß: Das Storting hat das Gesetz am 8. Juni 2026 verabschiedet und damit das Buchführungsgesetz geändert. Die Ausstellung elektronischer Rechnungen zwischen buchführungspflichtigen Einheiten wird am 1. Januar 2027 verpflichtend, digitale Buchführung und die Empfangspflicht folgen am 1. Januar 2030. B2G ist seit 2019 verpflichtend, in EHF 3.0, der norwegischen Spezifikation von Peppol BIS Billing 3.0. Eine Transaktionsmeldung gibt es nicht: Die Reform betrifft Austausch und Buchführung, nicht Clearance.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

Geplant

B2G

VerpflichtendIn Kraft seit 2019-04-01

E-Reporting

Keines

Einführungsplan

  1. 2027-01-01B2BIssuance obligation between bookkeeping-liable entities
  2. 2030-01-01B2BDigital bookkeeping + obligation to receive

Formate

EHF 3.0Peppol BIS 3.0UBLEN 16931

Modell

Dezentral — akkreditierte Dienstleister leiten Rechnungen weiter (4/5-Corner, Peppol)

Netzwerk

Peppol

Nationale Spezifikation

EHF 3.0

Rechtsgrundlage

Forskrift om IT-standardar i offentleg forvaltning, § 10 (B2G) · Bokføringsloven (Prop. 44 L / Lovvedtak 52)

Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

B2G (EHF 3.0) ist seit 2019 Pflicht; das Storting verabschiedete am 8. Juni 2026 ein B2B-Gesetz — Ausstellung ab 2027, digitale Buchführung und Empfang ab 2030.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Norwegen verpflichtend?

Status in Norwegen: B2B-Ausstellung verpflichtend ab 1. Januar 2027. Norwegen konsultiert nicht mehr bloß: Das Storting hat das Gesetz am 8. Juni 2026 verabschiedet und damit das Buchführungsgesetz geändert. Die Ausstellung elektronischer Rechnungen zwischen buchführungspflichtigen Einheiten wird am 1. Januar 2027 verpflichtend, digitale Buchführung und die Empfangspflicht folgen am 1. Januar 2030. B2G ist seit 2019 verpflichtend, in EHF 3.0, der norwegischen Spezifikation von Peppol BIS Billing 3.0. Eine Transaktionsmeldung gibt es nicht: Die Reform betrifft Austausch und Buchführung, nicht Clearance.

Welche E-Rechnungsformate werden in Norwegen akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Norwegen sind: EHF 3.0, Peppol BIS 3.0, UBL, EN 16931. Sie werden über Peppol ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Norwegen konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Norwegen bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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