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Ungarn - E-Rechnungspflicht

Keine B2B-E-Rechnungspflicht — aber RTIR-Echtzeitmeldung verpflichtend

Ungarn wird regelmäßig als Land mit B2B-E-Rechnungspflicht aufgeführt. Das ist es nicht. Es besteht keine Pflicht, eine elektronische Rechnung auszustellen, und eine Papierrechnung bleibt vollkommen gültig. Verpflichtend ist die MELDUNG: Seit 2021 verlangt RTIR (Online Számla), dass jede B2B-, B2C-, innergemeinschaftliche und Exportrechnung in Echtzeit an die NAV übermittelt wird, ohne Mindestbetrag. Öffentliche Stellen müssen Rechnungen nach EN 16931 empfangen können, Lieferanten sind jedoch nicht verpflichtet, solche auszustellen.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

Keines

B2G

FreiwilligIn Kraft seit 2019-11-01

E-Reporting

VerpflichtendIn Kraft seit 2021-01-01

Formate

XML (NAV schema)EN 16931

Modell

Post-Audit — Rechnungen laufen frei, die Behörde prüft im Nachhinein

Netzwerk

Online Számla (NAV)

Nationale Spezifikation

Nicht zutreffend

Rechtsgrundlage

Act LXXXIII of 2018 (B2G) · Act CXXVII of 2007 on VAT (RTIR)

Offizielle Quellen

  • ec.europa.euB2G reception since 01/11/2019; no B2B/B2C mandate; RTIR extended 2021; NAV platform, XML EN 16931

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

Der häufigste Irrtum: Ungarn hat KEINE B2B-E-Rechnungspflicht. Sein RTIR (Online Számla) ist ein Echtzeit-Datenreporting; eine Papierrechnung bleibt gültig.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Ungarn verpflichtend?

Status in Ungarn: Keine B2B-E-Rechnungspflicht — aber RTIR-Echtzeitmeldung verpflichtend. Ungarn wird regelmäßig als Land mit B2B-E-Rechnungspflicht aufgeführt. Das ist es nicht. Es besteht keine Pflicht, eine elektronische Rechnung auszustellen, und eine Papierrechnung bleibt vollkommen gültig. Verpflichtend ist die MELDUNG: Seit 2021 verlangt RTIR (Online Számla), dass jede B2B-, B2C-, innergemeinschaftliche und Exportrechnung in Echtzeit an die NAV übermittelt wird, ohne Mindestbetrag. Öffentliche Stellen müssen Rechnungen nach EN 16931 empfangen können, Lieferanten sind jedoch nicht verpflichtet, solche auszustellen.

Welche E-Rechnungsformate werden in Ungarn akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Ungarn sind: XML (NAV schema), EN 16931. Sie werden über Online Számla (NAV) ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Ungarn konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Ungarn bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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