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Griechenland - E-Rechnungspflicht

B2B schrittweise ab 2. März 2026 — myDATA-Meldung bereits verpflichtend

Griechenland führt die B2B-E-Rechnung im Laufe des Jahres 2026 schrittweise ein: große Unternehmen mit einem Umsatz 2023 über 1 Mio. € ab dem 2. März 2026 und alle übrigen Unternehmen ab dem 1. Oktober 2026, mit einer gestaffelten Frist bis zum Jahresende. Die EU-Ermächtigung für die Pflicht (Council Implementing Decision (EU) 2025/502) ist bestätigt. Unabhängig davon verlangt myDATA seit 2021 die Echtzeitübermittlung von Rechnungen und elektronischen Büchern an die AADE und füllt seit 2024 die Umsatzsteuererklärungen vor. B2G ist seit September 2025 oberhalb von 2.500 € verpflichtend.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

In Einführung

B2G

VerpflichtendIn Kraft seit 2025-09-01

E-Reporting

VerpflichtendIn Kraft seit 2021-01-01

Einführungsplan

  1. 2026-03-02B2BLarge enterprises (2023 turnover > €1M)
  2. 2026-10-01B2BAll other businesses (graduated period through 31/12/2026)

Formate

myDATAPeppol BIS 3.0EN 16931

Modell

Zentralisiert — eine nationale Plattform leitet jede Rechnung weiter

Netzwerk

myDATA / Peppol (B2G)

Nationale Spezifikation

CIUS GR

Rechtsgrundlage

Law 4308/2014 · AADE decisions A.1138/2020 · EU Implementing Decision 2025/502

Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

Das myDATA-Echtzeitreporting ist seit Jahren Pflicht; ein B2B-Mandat wird nun ab März 2026 (Großunternehmen) bis Oktober 2026 auf alle ausgeweitet, unter EU-Ausnahmegenehmigung.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Griechenland verpflichtend?

Status in Griechenland: B2B schrittweise ab 2. März 2026 — myDATA-Meldung bereits verpflichtend. Griechenland führt die B2B-E-Rechnung im Laufe des Jahres 2026 schrittweise ein: große Unternehmen mit einem Umsatz 2023 über 1 Mio. € ab dem 2. März 2026 und alle übrigen Unternehmen ab dem 1. Oktober 2026, mit einer gestaffelten Frist bis zum Jahresende. Die EU-Ermächtigung für die Pflicht (Council Implementing Decision (EU) 2025/502) ist bestätigt. Unabhängig davon verlangt myDATA seit 2021 die Echtzeitübermittlung von Rechnungen und elektronischen Büchern an die AADE und füllt seit 2024 die Umsatzsteuererklärungen vor. B2G ist seit September 2025 oberhalb von 2.500 € verpflichtend.

Welche E-Rechnungsformate werden in Griechenland akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Griechenland sind: myDATA, Peppol BIS 3.0, EN 16931. Sie werden über myDATA / Peppol (B2G) ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Griechenland konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Griechenland bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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