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Frankreich - E-Rechnungspflicht

Verpflichtend ab 1. Sep. 2026

Die französische Reform startet stufenweise ab dem 1. September 2026: Ab dann müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und große sowie mittlere Unternehmen müssen sie ausstellen. KMU und Kleinstunternehmen folgen am 1. September 2027. Rechnungen nutzen Factur-X, UBL 2.1 oder CII über eine zugelassene Plattform (PDP): Das Haushaltsgesetz 2026 hat das öffentliche Portal (PPF) als Austauschplattform aufgegeben und auf ein Empfängerverzeichnis reduziert.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

In Einführung

B2G

VerpflichtendIn Kraft seit 2020-01-01

E-Reporting

In Einführung

Einführungsplan

  1. 2026-09-01B2BReception mandatory for all VAT-registered businesses; issuance for large enterprises and mid-caps (ETI)
  2. 2026-09-01E-ReportingTransaction & payment-status reporting for large enterprises and mid-caps
  3. 2027-09-01B2BIssuance for SMEs and micro-enterprises
  4. 2027-09-01E-ReportingTransaction & payment-status reporting for SMEs and micro-enterprises

Formate

Factur-XUBL 2.1CIIEN 16931

Modell

Dezentral — akkreditierte Dienstleister leiten Rechnungen weiter (4/5-Corner, Peppol)

Netzwerk

Plateforme agréée (PDP)

Nationale Spezifikation

Factur-X / CIUS FR

Rechtsgrundlage

Ordonnance n° 2021-1190 · Loi n° 2023-1322 du 29/12/2023, art. 91

Offizielle Quellen

  • www.impots.gouv.frB2B calendar 01/09/2026 (reception all + issuance large/ETI) and 01/09/2027 (SMEs); PDP replace the PPF
  • www.legifrance.gouv.frOrdonnance 2021-1190 — legal basis of the e-invoicing obligation

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

Der B2B-Empfang wird am 1. September 2026 für alle Pflicht; die Ausstellung ist bis September 2027 nach Größe gestaffelt, über akkreditierte Plattformen (PDP) nach Aufgabe des kostenlosen PPF.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Frankreich verpflichtend?

Status in Frankreich: Verpflichtend ab 1. Sep. 2026. Die französische Reform startet stufenweise ab dem 1. September 2026: Ab dann müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und große sowie mittlere Unternehmen müssen sie ausstellen. KMU und Kleinstunternehmen folgen am 1. September 2027. Rechnungen nutzen Factur-X, UBL 2.1 oder CII über eine zugelassene Plattform (PDP): Das Haushaltsgesetz 2026 hat das öffentliche Portal (PPF) als Austauschplattform aufgegeben und auf ein Empfängerverzeichnis reduziert.

Welche E-Rechnungsformate werden in Frankreich akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Frankreich sind: Factur-X, UBL 2.1, CII. Sie werden über Plateforme agréée (PDP) ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Frankreich konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Frankreich bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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