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Finnland - E-Rechnungspflicht

Keine Ausstellungspflicht — aber der Käufer kann eine strukturierte E-Rechnung verlangen

Finnland kennt keine allgemeine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen. Was es gibt, ist ein Recht des Käufers: Nach dem Gesetz 241/2019 kann ein öffentlicher Auftraggeber oder ein Unternehmen von seinem Lieferanten eine strukturierte Rechnung nach EN 16931 VERLANGEN, ohne Mindestbetrag — und der Lieferant muss dem dann nachkommen. Das Recht gilt nicht gegenüber Verbrauchern. B2G ist seit April 2020 verpflichtend. Finvoice und TEAPPSXML bleiben neben EN 16931 weit verbreitet.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

FreiwilligIn Kraft seit 2020-04-01

B2G

VerpflichtendIn Kraft seit 2020-04-01

E-Reporting

Keines

Formate

Finvoice 3.0TEAPPSXML 3.0EN 16931

Modell

Post-Audit — Rechnungen laufen frei, die Behörde prüft im Nachhinein

Netzwerk

Finvoice / TEAPPS + Peppol

Nationale Spezifikation

Nicht zutreffend

Rechtsgrundlage

Laki hankintayksiköiden ja elinkeinonharjoittajien sähköisestä laskutuksesta (241/2019)

Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

Keine allgemeine B2B-Pflicht — stattdessen ein gesetzliches Recht (Gesetz 241/2019) des Käufers, eine strukturierte EN-16931-E-Rechnung zu verlangen, ohne Betragsgrenze.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Finnland verpflichtend?

Status in Finnland: Keine Ausstellungspflicht — aber der Käufer kann eine strukturierte E-Rechnung verlangen. Finnland kennt keine allgemeine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen. Was es gibt, ist ein Recht des Käufers: Nach dem Gesetz 241/2019 kann ein öffentlicher Auftraggeber oder ein Unternehmen von seinem Lieferanten eine strukturierte Rechnung nach EN 16931 VERLANGEN, ohne Mindestbetrag — und der Lieferant muss dem dann nachkommen. Das Recht gilt nicht gegenüber Verbrauchern. B2G ist seit April 2020 verpflichtend. Finvoice und TEAPPSXML bleiben neben EN 16931 weit verbreitet.

Welche E-Rechnungsformate werden in Finnland akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Finnland sind: Finvoice 3.0, TEAPPSXML 3.0, EN 16931. Sie werden über Finvoice / TEAPPS + Peppol ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Finnland konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Finnland bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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