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Dänemark - E-Rechnungspflicht

Keine Pflicht zur B2B-Ausstellung — aber das Buchhaltungssystem muss dazu fähig sein

Dänemark wird leicht falsch verstanden. Das dänische Buchführungsgesetz verlangt NICHT, dass Sie elektronische B2B-Rechnungen versenden; es verlangt, dass Ihr Buchhaltungssystem FÄHIG ist, sie zu senden und zu empfangen. Diese Fähigkeitsanforderung gilt seit 2024 für Unternehmen, die dem Annual Accounts Act unterliegen, und ab 2026 für Einzelunternehmen mit einem Umsatz über 300.000 DKK. B2G ist dagegen seit 2005 verpflichtend — die älteste derartige Pflicht in Europa — über NemHandel und Peppol.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

Keines

B2G

VerpflichtendIn Kraft seit 2005-01-01

E-Reporting

Keines

Einführungsplan

  1. 2024-01-01B2BDigital-bookkeeping capability for companies under the Annual Accounts Act (ÅRL)
  2. 2026-01-01B2BCapability for personally-owned businesses & associations with net turnover > 300,000 DKK

Formate

OIOUBLOIOUBL 3.0Peppol BIS 3.0EN 16931

Modell

Post-Audit — Rechnungen laufen frei, die Behörde prüft im Nachhinein

Netzwerk

NemHandel + Peppol

Nationale Spezifikation

OIOUBL

Rechtsgrundlage

Bogføringsloven (19/05/2022) · Bekendtgørelse nr. 346 af 15/03/2019 (B2G)

Offizielle Quellen

  • erhvervsstyrelsen.dkDigital bookkeeping from 01/01/2026, 300,000 DKK threshold — capability, not a B2B send mandate
  • ec.europa.euB2G 18/04/2019; explicit "no B2B mandate"; formats OIOUBL/Peppol

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

Ein feiner Unterschied: Das Buchführungsgesetz verlangt Systeme, die zur E-Rechnung FÄHIG sind (gestaffelt 2024→2026), aber keine Pflicht, tatsächlich eine B2B-E-Rechnung zu senden.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Dänemark verpflichtend?

Status in Dänemark: Keine Pflicht zur B2B-Ausstellung — aber das Buchhaltungssystem muss dazu fähig sein. Dänemark wird leicht falsch verstanden. Das dänische Buchführungsgesetz verlangt NICHT, dass Sie elektronische B2B-Rechnungen versenden; es verlangt, dass Ihr Buchhaltungssystem FÄHIG ist, sie zu senden und zu empfangen. Diese Fähigkeitsanforderung gilt seit 2024 für Unternehmen, die dem Annual Accounts Act unterliegen, und ab 2026 für Einzelunternehmen mit einem Umsatz über 300.000 DKK. B2G ist dagegen seit 2005 verpflichtend — die älteste derartige Pflicht in Europa — über NemHandel und Peppol.

Welche E-Rechnungsformate werden in Dänemark akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Dänemark sind: OIOUBL, OIOUBL 3.0, Peppol BIS 3.0, EN 16931. Sie werden über NemHandel + Peppol ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Dänemark konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Dänemark bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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