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Kroatien - E-Rechnungspflicht

B2B verpflichtend seit 1. Januar 2026 (Fiskalizacija 2.0)

Mit Fiskalizacija 2.0 hat Kroatien die B2B-E-Rechnung zum 1. Januar 2026 verpflichtend gemacht: Umsatzsteuerlich registrierte Steuerpflichtige müssen elektronische Rechnungen sowohl ausstellen als auch empfangen, nicht umsatzsteuerlich registrierte Personen müssen sie zumindest empfangen — und ab dem 1. Januar 2027 auch ausstellen. Die Rechnung wird in Echtzeit fiskalisiert und muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang gemeldet werden. Die Rechnungen folgen der Spezifikation CIUS HR von EN 16931 und laufen über AS4-Zugangspunkte.

Die Pflicht auf einen Blick

B2B

In EinführungIn Kraft seit 2026-01-01

B2G

VerpflichtendIn Kraft seit 2019-07-01

E-Reporting

VerpflichtendIn Kraft seit 2026-01-01

Einführungsplan

  1. 2026-01-01B2BVAT-registered taxable persons issue and receive; non-VAT persons must receive
  2. 2027-01-01B2BNon-VAT persons that only received in 2026 begin to issue

Formate

EN 16931UBLCIUS HR

Modell

Dezentral — akkreditierte Dienstleister leiten Rechnungen weiter (4/5-Corner, Peppol)

Netzwerk

Access points (AS4) / FINA / MIKROeRAČUN

Nationale Spezifikation

CIUS HR

Rechtsgrundlage

Zakon o fiskalizaciji (Narodne novine br. 89/25)

Offizielle Quellen

  • porezna-uprava.gov.hrPhase 1 01/01/2026 (VAT persons issue+receive; non-VAT receive), Phase 2 01/01/2027 (non-VAT issue); real-time e-reporting
  • porezna-uprava.gov.hrLegal basis Zakon o fiskalizaciji (NN 89/25); EN 16931 + Croatian CIUS, UBL/AS4

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

Fiskalizacija 2.0 gilt seit dem 1. Januar 2026: Mehrwertsteuerpflichtige stellen eRačun aus und empfangen sie, mit in den Ablauf integrierter Echtzeit-Fiskalisierung.

Informationen mit Stand 2026. Pflichten können sich ändern. Offizielle Quelle

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Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Kroatien verpflichtend?

Status in Kroatien: B2B verpflichtend seit 1. Januar 2026 (Fiskalizacija 2.0). Mit Fiskalizacija 2.0 hat Kroatien die B2B-E-Rechnung zum 1. Januar 2026 verpflichtend gemacht: Umsatzsteuerlich registrierte Steuerpflichtige müssen elektronische Rechnungen sowohl ausstellen als auch empfangen, nicht umsatzsteuerlich registrierte Personen müssen sie zumindest empfangen — und ab dem 1. Januar 2027 auch ausstellen. Die Rechnung wird in Echtzeit fiskalisiert und muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang gemeldet werden. Die Rechnungen folgen der Spezifikation CIUS HR von EN 16931 und laufen über AS4-Zugangspunkte.

Welche E-Rechnungsformate werden in Kroatien akzeptiert?

Die akzeptierten Formate in Kroatien sind: EN 16931, UBL, CIUS HR. Sie werden über Access points (AS4) / FINA / MIKROeRAČUN ausgetauscht. Mit ValidateFin können Sie eine Datei kostenlos im Browser gegen diese Formate prüfen.

Wie prüfe ich, ob meine Rechnung für Kroatien konform ist?

Validieren Sie Ihre Rechnung vor dem Versand gegen die EN-16931-/Peppol-Geschäftsregeln. ValidateFin führt die Prüfungen vollständig im Browser aus — es werden keine Rechnungsdaten hochgeladen — sodass Sie die Konformität für Kroatien bestätigen können, ohne etwas zu übertragen.

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